Wasserschaden: Wer zahlt? Alles zur Kostenübernahme und Versicherung

Wer trägt im Falle eines Wasserschadens eigentlich die Kosten zur Regulierung?

Um diese Frage zu Klären, muss man sich bewusst machen über welche Eigentumsverhältnisse gesprochen wird. Bei Wasserschäden unterscheidet man erst einmal zwischen Wohngebäude- und Hausrat.

Die meisten Gebäude in Deutschland sind laut GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherer) gegen Schäden am Gebäude versichert. Hierzu zählen in aller Regel Leitungswasser- Feuer- und Einbruchschäden. Anders ist die Versicherungsquote bei den sogenannten Elementarversicherungen zu denen Überschwemmungen, Hagel und Starkregen zählen. Abhängig von der Lage des Gebäudes und anderen Faktoren ist hier die Anzahl der versicherten Gebäude erheblich niedriger. Ob Sie versichert sind und welche Mehrkosten entstehen, sollten Sie bei Ihrer Versicherung nachfragen. Es kann sinnvoll sein diesen Mehrschutz zu versichern. Elementarschäden können sehr schnell hohe Kosten versursachen.

 

Im Falle eines Wasserschadens durch Leitungswasser innerhalb des Gebäudes kommt Ihre Versicherung in jedem Fall für die Regulierung des Folgeschadens auf. Die Reparaturkosten an der Schadenstelle muss meistens einzeln geprüft werden, da die Versicherer hierzu verschiedene Vertragsinhalte haben. Die Folgeschäden wie kaputte Oberbodenbeläge, Tapetenschäden, Trocknungskosten und Widerherstellungsarbeiten am Baukörper sind grundsätzlich vom Gebäudeversicherer zu tragen. Bei der Widerherstellung ist darauf zu achten, dass nur betroffene Flächen versichert sind und nur in gleicher Güte und Qualität erstattet werden. Die ausführenden Firmen sollten jedoch immer einen Kostenvoranschlag erstellen, damit die Versicherung die Preise überprüfen und freigeben kann. Hierdurch können Sie sich als Versicherungsnehmer viel Ärger ersparen.

 

Etwas komplizierter wird es, wenn in der betroffenen Wohneinheit Mieter wohnen. Die Kosten für kaputte Oberbodenbeläge werden nur dann von der Gebäudeversicherung erstattet, wenn der Bodenbelag vom Eigentümer eingebracht wurde. Andernfalls muss der Mieter prüfen ob er eine Hausratversicherung besitzt und den Schaden seiner Versicherung melden oder die Kosten für die Entsorgung und Neueinbringung selbst tragen.

Die Hausratversicherung trägt im Fall eines Wasserschadens sämtliche Kosten für das Eigentum am Hausrat - egal ob Mieter oder Eigentümer im Gebäude wohnt. Durch das Wasser zerstörte Möbel, der Transport und die Einlagerung des Hausrats können nicht über den Eigentümer oder die Gebäudeversicherung geltend gemacht werden.

Sollte es nötig sein, dass die Bewohner des betroffenen Gebäudes vorübergehend in ein Hotel ausquartiert werden müssen, oder die Ursache für die Durchfeuchtung ist auf einen Mangel bei Handwerksarbeiten mit noch gültiger Gewährleistung zurückzuführen ist, wird es für Sie als Versicherungsnehmer zu undurchsichtig wer für die Kostenübernahme zuständig ist.

 

In diesem Fall ist es ratsam von der Versicherung einen Sachverständigen anzufordern, wenn diese noch keinen beauftragt hat. Der Sachverständige wird sich als dritte Person einen neutralen Überblick verschaffen und Ihnen vor Ort die Vorgehensweise erklären und Sie zur Kostenübernahme beraten.

 

Als zusammenfassenden Tipp sollten Sie sich bei einem Wasserschaden merken:

1. Gebäudeversicherungen zahlen Schäden am Gebäude (abhängig von der versicherten Ursache)

2. Hausratversicherungen zahlen Schäden am Inventar / Hausrat sowie Einlagerungskosten

3. Sie sollten grundsätzlich ein Angebot anfordern wenn Schäden über Firmen ausgeführt werden und Kostendeckung der Versicherung abfragen.

4. Bitten Sie die Versicherung bei größeren Schäden um einen Sachverständigen / Außendienstmitarbeiter die sich einen Überblick über das Außmaß verschaffen.

 

Im Falle eines Wasserschadens stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung und beraten Sie ebenfalls über die Kostenübernahme, Schadenregulierung und bieten Ihnen an die Arbeiten fachgerecht auszuführen. Wir arbeiten mit vielen Versicherungen zusammen und wissen über die nötigen Schritte zur sorgenfreien Wasserschadensanierung bescheid.