Schimmel an Wandbelägen ohne Wasserschaden: Ursachen und Lösungen bei fehlerhaftem Lüften
Schimmelbildung an Wandbelägen wie Tapeten ist ein häufiges Problem in vielen Haushalten. Besonders ärgerlich wird es, wenn kein Wasserschaden nachweisbar ist und dennoch feuchte Stellen und Schimmel auftreten. In solchen Fällen ist die Ursache oft nicht sofort klar und führt häufig zu Streitigkeiten zwischen Mietern und Hausverwaltungen. Besonders, wenn die Frage des richtigen Lüftens auf den Tisch kommt, können Missverständnisse entstehen, die die Ursachenerkennung erschweren.
Woran liegt es, wenn kein Wasserschaden vorliegt?
Schimmelpilze und Bakterien können auch ohne sichtbare Wasserschäden gedeihen, wenn die Luftfeuchtigkeit im Raum über längere Zeiträume konstant zu hoch bleibt. Wenn die Luftfeuchtigkeit in betroffenen Bereichen regelmäßig über 70 % steigt, können Schimmelsporen keimen und sich ausbreiten. Dies geschieht häufig an sogenannten Wärmebrücken – Stellen, an denen Wärme aus dem Gebäude entweicht, wodurch die Oberflächentemperatur des Bauteils sinkt und die relative Luftfeuchtigkeit ansteigt.
Wie können Sie feststellen, ob Lüften oder ein Baumangel die Ursache sind?
Die Ursache für Schimmel kann durch den Einsatz von Datenloggern präzise ermittelt werden. Diese Geräte messen und speichern Klimadaten wie Luftfeuchtigkeit, Lufttemperatur und Oberflächentemperaturen über einen längeren Zeitraum (meist mehrere Wochen). Anhand dieser Daten lassen sich Rückschlüsse auf das Lüftungsverhalten sowie mögliche Baumängel ziehen. Eine detaillierte Auswertung hilft Ihnen, den Ursprung des Schimmelproblems sachlich zu klären und Lösungen zu erarbeiten.
Richtig Lüften: Unsere Empfehlungen
Um Schimmel zu vermeiden, ist es wichtig, regelmäßig und richtig zu lüften. Stoßlüften (mehrmals täglich Fenster für 3-5 Minuten weit öffnen) ist in den meisten Fällen ausreichend, um die Feuchtigkeit zu reduzieren. Besonders nach Aktivitäten, die die Luftfeuchtigkeit erhöhen – wie Duschen, Kochen oder nach dem Schlafen – sollte sofort gelüftet werden.
Gerichtsurteile zum richtigen Lüften
In verschiedenen Urteilen haben Gerichte klargestellt, dass Mieter verpflichtet sind, für eine ausreichende Belüftung zu sorgen:
Bundesgerichtshof (BGH): Mieter müssen bei Anwesenheit von zwei Personen in einer 30 m² großen Wohnung mindestens viermal täglich für 3-8 Minuten Stoßlüften (BGH, Urteil vom 18. April 2007 – VIII ZR 182/06).
Oberlandesgericht Frankfurt: Es reicht, wenn in einer Wohnung zweimal morgens und einmal abends gelüftet wird (OLG Frankfurt, Urteil vom 11. Februar 2000 – 19 U 7/99).
Landgericht Hagen: Eine vier- bis fünfmalige Lüftung bei täglicher Anwesenheit der Bewohner wird als zumutbar erachtet (LG Hagen, Beschluss vom 19. Juli 2012 – 1 S 53/12).
Fazit: Schimmel ohne Wasserschaden erkennen und vermeiden
Durch gezielte Datenerfassung und regelmäßiges Lüften lässt sich das Risiko von Schimmelbefall in den eigenen vier Wänden verringern. Sollten Sie dennoch auf Schimmel stoßen, bieten wir Ihnen eine detaillierte Beratung und unterstützen Sie bei der Ursachenfindung.
Für weitere Informationen und professionelle Hilfe stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Im Falle eines Wasserschadens kommen wir gerne zu Ihnen in folgende Städte und Gemeinden: Ahaus, Ascheberg, Billerbeck, Bocholt, Borken, Bottrop, Coesfeld, Datteln, Dingden, Dinslaken,
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